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Die erste Kontaktaufnahme ist unverbindlich und führt nicht zu einer Beauftragung. Es stehen dafür alle auf dieser Website angebotenen Wege offen. Der Umfang des Auftrages kann dann bestimmt werden. Dabei wird selbstverständlich auch immer der Kostenfaktor berücksichtigt.
Ganz überwiegend werden Patienten vertreten, Ärzte nur in Ausnahmefällen.
Größere Entfernungen zur Kanzlei müssen kein Hindernis sein. Ein persönliches Gespräch ist meist erst dann erforderlich, wenn sich bei der Sachverhaltsaufklärung ein Behandlungsfehler bestätigt hat und absehbar ist, dass dadurch ein Schaden entstanden ist.
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