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Für jede Anwaltsarbeit wird ein Sachverhalt benötigt. Die Zusammenstellung ist im Medizinrecht Grundlage der Arbeit und mit ganz besonders viel Aufwand verbunden.
Dazu gehört das Gedächtnisprotokoll des Patienten und die Anforderung aller Behandlungsunterlagen, die über die kritisierte Behandlung sowie die vorher und nachher durchgeführte Behandlung Auskunft geben. Es folgt die Zusammenstellung der maßgeblichen Fragen, die nur ein Arzt beantworten kann, und ein medizinisches Gutachten, das die Fragen tatsächlich klärt.
Daran schließt sich die rechtliche Bewertung an. Bei entsprechend positivem Ergebnis kann eine Schmerzensgeld - und Schadensersatzforderung begründet werden. Ein Gerichtsverfahren lässt sich auf diese Weise in den meisten Fällen vermeiden.
Die einzelnen Schritte werden selbstverständlich unter Berücksichtigung der jeweils entstehenden Kosten diskutiert und abgestimmt. Dazu gehört auch der Kontakt zu einem Rechtsschutzversicherer.
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