Rechtanwaltskanzlei Dr. Marilla Reich






Medizinrecht

Von Medizinrecht ist immer dann die Rede, wenn sowohl rechtliche als auch medizinische Aspekte die Arbeit bestimmen.

Medizinschadensrecht wird auch als Arzthaftungsrecht bezeichnet:
Bei einer ärztlichen Behandlung sind, wie in jedem anderen Bereich auch, Fehler möglich. Wenn tatsächlich ein solcher Behandlungsfehler feststellbar ist, und dadurch ein Schaden entsteht, dann haftet der Arzt bzw. dessen Haftpflichtversicherer.

Der Dialog zwischen Medizinern und Juristen ist hier unerlässlich. Diesen Dialog herzustellen und zu nutzen, ist eine der Grundlagen der Arbeit in diesem Bereich.

Es können sich aus einem Medizinschadensfall auch andere medizinrechtliche Aspekte ergeben, zum Beispiel im Schwerbehindertenrecht oder im Versicherungsrecht. Die Überschneidungen im Sachverhalt ermöglichen hier ein effektives teilweise ergänzendes Arbeiten.