A n g e b o t

Cannabis auf Kassenrezept:

Antrag richtig stellen, Widerspruch richtig begründen - wie geht das?

Es ist in jedem Falle erforderlich, einen

 

vollständigen Antrag

zu stellen, um eine Genehmigung zu erhalten. Am besten geschieht das schon bei der Antragstellung, nicht erst im Widerspruchsverfahren.

 

Wer die Anforderungen erfüllt, bekommt deswegen nicht unbedingt sofort die Genehmigung, oft steht längst nicht alles im Antrag, was erforderlich wäre. Der Antrag ist dann unvollständig und wird deswegen abgelehnt.

Ich beschreibe einmal, wie meine Unterstützung aussieht, zuerst etwas zu den Kosten, dann zu dem Aufwand, der tatsächlich so hoch ist, dass ihn ein unterstützender Arzt nicht wirklich leisten kann.

 

Das sind auch für mich viele Stunden Arbeit, die sich aber lohnen, allerdings auch notwendig sind.

 

---> Größere Entfernung ist kein Hindernis, das funktioniert komplett via Telefon und eMail,  ergänzend Briefpost. <---

 

Wer dabei sagt "ist mir zu teuer, ich mach das erstmal allein, ohne Anwalt", der verzichtet womöglich für einige Zeit freiwillig weiter auf die nötige Medizin. Ob es das wert ist?

 

Wer mit Unterstützung sofort die Genehmigung erhält, ohne Widerspruchsverfahren, der muss die Kosten für die Begleitung in jedem Fall selbst tragen. Es gibt allerdings unzählige Möglichkeiten, eine faire Vergütungsvereinbarung zu treffen und dann gemeinsam den Antrag auszuarbeiten. Hier sind keine Hindernisse zu erwarten. Bei erfolgreichem Widerspruchsverfahren übernimmt die Kasse die Anwaltskosten. Das sollte aber kein Grund sein, den Antrag zunächst allein zu stellen, und dann erst im Widerpruchsverfahren anwaltliche Hilfe zu suchen, denn dann wird alles schwieriger - nicht alle Fehler lassen sich nachträglich noch "ausbügeln".
 

Die Größenordnung liegt hier bei 450,00 € einschließlich Umsatzsteuer. Hier kann man Ratenzahlungsvereinbarungen treffen, aber auch die Summe an den Aufwand anpassen.

 

Das sind die Kosten, die sonst bei Durchführung des Widerspruchsverfahrens entstehen, die dann aber von der Krankenkasse übernommen werden müssen, wenn das Widerspruchsverfahren erfolgreich ist. Es wird aber alles um einiges komplizierter, wenn man zuerst nur einen substanzlosen Antrag stellt, und dann später nacharbeiten muss. Es kann immer sein, dass dem MDK dann noch was einfällt, aber es wird dann dennoch einfacher, weil schon mehr Substanz da ist. Die Arbeit bis zu einem gut begründeten Antrag bleibt niemals erspart.
 

Beratungshilfe wird es bei Erfüllung der Voraussetzungen erst dann geben, wenn ein Widerspruch erforderlich ist.

 

Das erste Gespräch ist auch hier immer kostenfrei, dabei wird überblickmäßig besprochen, was alles getan werden muss.

 

Wenn die Kasse dann trotz vollständigen Antrags doch keine Genehmigung gibt, und wenn dann doch noch das Widerspruchsverfahren nötig wird, dann ist aber die Arbeit, die ohnehin getan werden muss, schon zum größten Teil erledigt.

 

Deshalb wird das Honorar für die Antragstellung dann erstmal angerechnet, es entstehen also im Widerspruchsverfahren keine zusätzlichen Kosten, jedoch dann in jedem Fall die o.g. 450,00 €. Wer also vorher weniger bezahlt hat, muss den Betrag dann ergänzen. (Erstattung, wenn ein Rechtsschutzversicherer ab jetzt die Kosten übernimmt.) Es können später normalerweise ja nur noch Ergänzungen nötig werden, je nach Inhalt des MDK-Gutachtens. Der gundlegende und schon erarbeitete Sachverhalt bleibt gleich.


Egal ob im Widerspruchsverfahren begonnen, oder von Anfang an, der Ablauf ist immer gleich, allerdings ausgehend von einer rechtzeitigen Beauftragung, also nicht erst dann, wenn die Angelegenheit schon zum Widerspruchsausschuss geht - dann ist es dafür zu spät! 

 

Hier folgen jetzt die einzelnen Arbeitsschritte:

 

Vorab: wie viel davon nötig ist, richtet sich danach, was schon vorhanden ist.

1) Telefonat mit erster Beratung, Ausloten, wie wahrscheinlich es ist, dass die Anforderungen für die Kostenübernahme erfüllt sind.

2) Übermittlung aller schon vorhandener Unterlagen per Briefpost oder eingescannt als pdf

3) Nächstes Telefonat nach Auswertung, dazu Anleitung dazu, einen eigenen Erfahrungsbericht über den gesamten Krankheitsverlauf zu schreiben – Übermittlung möglichst als Word-Dokument oder sonst odt-Dokument, jetzt ggfs. Honorarvereinbarung.

4) Telefonat mit Klärung der sich daraus ergebenden Fragen, darauf basierend:

a) Ergänzung und Vervollständigung des Berichts und Übermittlung zurück,  mit der Frage, ob es so den eigenen Empfindungen entspricht, gemeinsames daran Arbeiten, bis alles passt. So wird der gesamte Sachverhalt aufbereitet  und später dem Gutachter beim MDK erklärt und beschrieben.

b) Parallel dazu stelle ich die Aspekte zusammen, die in dem ausführlichen Arztbericht des verschreibenden Arztes stehen müssen. Falls von anderen Ärzten ebenfalls Berichte benötigt werden, gleiches Vorgehen. Das Vorgehen ist hier abhängig davon, wie es dem jeweiligen Arzt am besten nützt. In jedem Fall wird der Arzt dadurch so weit entlastet, dass es für ihn nicht mehr Aufwand als ein etwas zeitaufwändigerer Behandlungstermin wird.

c) Bei Antragsstellung dazu Vorbereitung des Arztfragebogens als pdf

Immer Berücksichtigung der Vorgehensweise des Arztes, so dass es hier nicht zu Konflikten kommt.

--> Ständige Begleitung, bis alles komplett fertiggestellt ist <--

--> Immer Berücksichtigung der konkreten Situation <--

--> Von Anfang an Einbeziehung der unterstützenden Ärzte <--

Sobald alle Berichte vorliegen, kann das eingereicht werden, entweder im Widerspruchsverfahren mit anwaltlicher Vertretung oder bei Erstantrag auch ohne anwaltliche Vertretung mit einem eigenen Anschreiben, ganz nach Wunsch, hängt aber auch davon ab, wie die Kommunikation mit der Krankenkasse bisher gelaufen ist und wie es dem Einzelnen besser gefällt. Alles hat immer Vor- und Nachteile, die besprochen werden müssen.

Zur Information habe ich noch eine Hilfe zur Antragstellung verfasst, darin sind die Vorab-Informationen enthalten, die dann im ersten Telefonat schneller erörtert werden können:

Hilfe zur Antragstellung
Cannabis-Hilfe_zur_Antragstellung.pdf
PDF-Dokument [2.2 MB]

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Haftungsausschluss:

 

Bei ärztlichen Behandlungsfehlern müssen im Arzthaftungsrecht medizinische Aspekte rechtlich eingeordnet werden - ein schwieriger Weg, den medizinische Gutachter und Juristen mit dem Patienten gemeinsam gehen müssen. Für den Betroffenen entstehen von Beginn an unzählige Fragen, auf die es hier erste Antworten geben soll.

 

Diese Website bietet keine Rechtsberatung, sondern ist nur eine erste unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keinesfalls medizinische, psychologische Beratun-gen/Behandlungen oder juristische Beratung.

 

Für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben und damit auch für deren Richtigkeit in der konkreten Einzel-Situation kann daher keine Gewähr oder Haftung übernommen werden.

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