Um was geht es hier im Zusammenhang mit
Cannabis als Medizin?
Es gibt zu „Cannabis auf Rezept“ inzwischen sehr viele Hinweise und Unterstützung, Erfahrungsberichte, Texte, Diskussionen in Foren, online gestellte Schreiben usw.. Diese gegenseitige Hilfe ist unbezahlbar und unentbehrlich.
Die dabei entstehende Info ist verstreut und in sich wenig strukturiert, zu jeder Frage entsteht ein großes oder kleineres Brainstorming, gemischt mir Erfahrungen,
Fachwissen und Überlegungen.
Hin und wieder ist es auch so, dass eine Vorgehensweise zwar schon mehrfach Erfolg hatte, aber dann ungünstig ist, wenn während des Genehmigungsverfahrens Probleme entstehen, die es bei dem früheren
erfolgreichen Vorgehen nicht gab. Oder es entstehen Fragen und Probleme immer wieder, weil bestimmte Hintergründe des Verfahrens nicht bekannt sind.
Auf diese Punkte möchte ich hier näher eingehen.
Was es hier nicht gibt: Die Standard-Info, z.B. „Wo stelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme?“
Informationen dieser Art gibt es überall schon sehr viel, und das ist alles sehr aufschlussreich und nützlich.
Dennoch gilt auch dabei weiter: Jede Situation ist speziell, im Zweifel muss immer der gesamte Sachverhalt erst geklärt werden. Gerade das Spezielle einer Situation kann aber dazu führen, dass es
letztlich dann auf ganz andere Aspekte ankommt, als zunächst angenommen wird. Diese Situation lässt sich nur nach Lesen aller Unterlagen beurteilen, und das wird normalerweise nur im Rahmen eines
Anwaltsmandates möglich sein. Ausnahmen kann es immer geben, das ändert aber letztlich nichts.
Es gibt aber andererseits auch immer wieder Einzelaspekte, zu denen es Info gibt, die so nicht ganz zutrifft. Um diese Punkte geht es hier auch. Die Diskussion mit Krankenversicherern, aber auch mit
Gerichten, ist effektiver, wenn hier mit den zutreffenden Grundlagen argumentiert wird.
Nochmal - das ist keine Erbsenzählerei: es ist immer sicherer, mit den richtigen Grundlagen zu argumentieren. Es hängt einfach zu viel davon ab, als dass das Risiko hinnehmbar sein kann, dass gar
nicht erst wirklich verstanden wird, um was es einem eigentlich geht.
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Cannabis hilft gegen meine Beschwerden, aber beim Arzt bin ich noch nicht gewesen. Kann ich jetzt einfach die Genehmigung
beantragen?
Voraussetzung für eine Behandlung mit Cannabis ist immer, dass nichts anderes hilft. Auch wenn man nicht austherapiert sein muss, ist es dennoch erforderlich, dass man zumindest von den
Standardbehandlungen weiß, dass sie nicht anwendbar sind und warum das so ist. Wer dann die Behandlung auf Kassenrezept anstrebt, muss eine schwere Erkrankung haben - für die Beurteilung darüber wird
das gesamte Beschwerdebild berücksichtigt.
Das alles funktioniert nur mit ärztlicher Behandlung vor der Antragstellung - es müssen alle Behandlungsversuche nachgewiesen werden, und das wieder erfordert entsprechende Arztberichte.
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Antrag an die Krankenkasse mit Arztfragebogen oder mit Rezept?
Hierzu gibt es unterschiedliche Auffassungen. Das Rezept ist aber als BtM-Rezept nur 8 Tage gültig, in dieser Zeit wird der Antrag nicht entschieden sein. Deswegen ist es geschickter, den
Arztfragebogen auszufüllen, mindestens ein Attest des verordnenden Arztes zuzufügen, besser noch einen Arztbericht eines Facharztes dazuzugeben. Der Fragebogen enthält mehr Angaben, als
das Rezept enthalten muss. Diese Angaben werden aber im Genehmigungsverfahren benötigt.
Bei den Angaben im Fragebogen ist es inzwischen sinnvoll, bei einem Antrag auf Cannabisblüten zwar die gwünschten einzelnen Sorten aufzuführen, aber den Antrag nicht darauf zu
begrenzen, da sich diese ständig ändern und zudem die Verfügbarkeit sehr unterschiedlich ist. Wo keine begrenzten Vorgaben vorhanden sind, können damit auch keine Probleme oder überflüssige
Diskussionen etc. entstehen.
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