Wie funktioniert das ?

 

Patientenschutz bedeutet zu einem großen Teil Information, deswegen ist oft von "mündigen Patienten" die Rede. Wer seine Entscheidungen aktiv treffen möchte, braucht Information als Grundlage. Diese kann er von seinem behandelnden Arzt bekommen. Oft setzt das aber voraus, die richtigen Fragen zu stellen. Hier die richtigen Informationen zu finden, diese so anzubringen, dass es den Arzt ncht irritiert - das alles braucht auch eine gewisse Unterstützung und Anleitung, die unter der Rubrik Patientenschutz geleistet wird.

 

Kontaktstelle Münster

Telefon: 0251 - 4140124

 

 

Sie bekommen hier eine

ehrenamtliche telefonische Beratung über die o.g. Telefon-Hotline,

unabhängig von der Anwaltskanzlei. Das kann hilfreich sein, wenn Sie nur irgendeine Frage haben, bei der ein Bezug zu einer Anwalts-Beauftragung gar nicht erkennbar ist.

 

Ehrenamtlich bedeutet, dass diese Beratung immer kostenfrei ist. Es wird dabei außerdem keinerlei Haftung übernommen. Alle Auskünfte erfolgen selbstverständlich dennoch nach bestem Wissen und Gewissen. Erfahrungsgemäß erfährt jeder Patient in einem solchen Gespräch fast immer etwas, was er vorher noch nicht wusste, oder was ihm zumindest nicht wirklich bewusst war.

 

Patientenschutz beginnt schon lange vor einem Rechtsstreit. Rechtsstreitigkeiten lassen sich oft vermeiden, wenn Patienten besser informiert sind.

 

Aber auch dann, wenn es noch zu früh für eine anwaltliche Beratung ist, Sie aber wissen wollen, wie Ihre Situation in irgendeiner Hinsicht als Patient einzuschätzen ist, sind Sie hier richtig.

 

Wenn Sie einfach nur Rat brauchen, was sie tun sollen, oder wie Sie zum Beispiel ein schwieriges Gespräch mit einem Arzt oder Therapeuten am besten führen können, dann gibt es hier die unverbindliche Möglichkeit zum Austausch.

 

Sollte sich dann dennoch herausstellen, dass sie ohne Anwalt nicht weiterkommen, dann lässt sich jederzeit zu der - ebenfalls kostenlosen - allerersten Einschätzung übergehen, wie an den anderen Stellen dieser Website beschrieben.

 

Im Rahmen eine Anwaltsmandats kann allerdings oftmals vermittelnd ein Problem gelöst werden, ohne dass dies den Weg eines "Rechtsstreits" im engeren Sinne geht. Das Ganze ist also schonender, konstruktiver und damit auch effektiver, als die Durchsetzung von Ansprüchen auf die übliche Art und Weise, die oft erst einsetzen kann, wenn schon irgendein Defizit vorhanden ist, zum Beispiel eine Behandlung von dem Krankenversicherer nicht bezahlt wird - denn solange dann die Behandlung nicht stattfindet, entstehen vermeidbare Schäden, und ein Rechtsstreit dauert länger, als rechtzeitiges vermittelndes Vorgehen.

 

Was Sie hier nicht bekommen:

 

Beratung über medizinische Themen im Sinne von Behandlungsmöglichkeiten, Verwendung von Medikamenten etc. findet nicht statt. Das kann allenfalls im Sinne von "Selbsthilfe" als Erfahrungsaustausch bzw. Erfahrungsweitergabe erfolgen.

Begleitung zu Gesprächen oder Behandlungen und Übernahme von Schriftverkehr nach Bevollmächtigung kann ebenfalls nicht geleistet werden.

 

 

 

 

 

 

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© Marilla Reich