Fristen bedürfen besonderer Aufmerksamkeit. Es gibt unterschiedliche Fristen, solche, die man selbst beachten muss, aber auch solche, die andere beachten
müssen, und solche, mit deren Ablauf ein gewährter Vorteil "ausläuft", sodass rechtzeitig vorher neue Anträge gestellt werden müssen, z.b. auf "Verlängerung" von irgend etwas.
Alles, was solche Fristen betrifft, wird hier einsortiert.
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Befristete Genehmigungen und ein "Urteil", nach dem das Gesetz eine solche Befristung gar nicht hergibt
Immer wieder wird die Kostenübernahme nur befristet genehmigt. Inzwischen finden sich auch überall Informationen dazu, dass das aber nicht der neuen gesetzlichen
Regelung entspricht. Dabei wird immer ein "Urteil" zu dem Thema angeführt.
Wie die Anführungsstriche zu dem Wort "Urteil" schon zeigen, stimmt damit etwas nicht.
Kurz gesagt: es gibt diese Info, sie ist wertvoll und verwendbar, aber es gibt dazu kein Urteil.
Die Info dazu findet sich per google-Suche mit den Begriffen:
sozialgericht hildesheim befristung cannabis
Es ist immer wieder von einem Urteil die Rede, von einer Entscheidung, und der Text wird auch als pdf zur Verfügung gestellt. Datum: 21.11.2017, Az.: S 32 KR 4041/17 ER
"ER" im Aktenzeichen weist auf einstweiligen Rechtsschutz (Eilverfahren) hin, hier wird durch Beschluss entschieden, nicht durch Urteil.
Der von dem Gericht am 21.11.2017 verfasste Text ist allerdings auch kein Beschluss, keine Entscheidung, sondern nur ein sog. "richterlicher Hinweis". Mit solchen Hinweisen kann ein Gericht den
Parteien mitteilen, wenn Unterlagen fehlen, wenn Hindernisse für die begehrte Entscheidung bestehen, aber auch die eigene Auffassung des Richters kann hier mitgeteilt werden. Letzteres bedeutet, dass
der Richter bei der bestehenden Aktenlage entsprechend seiner mitgeteilten Einschätzung ggfs. auch entscheiden wird. Darauf können die Parteien sich dann einstellen, und z.B. eine Klage zurücknehmen,
oder auch ein zuvor verweigertes Verwaltungshandeln nun doch erbringen, um so eine für sie ungünstige Entscheidung zu vermeiden.
Das o.g. Schreiben des Sozialgerichts Hildesheim ist ein solcher Hinweis. Damit kann also die Auffassung der zuständigen Richterin belegt werden, die Argumente können übernommen werden, der Text kann
ausgedruckt und als Quelle mitgeschickt werden, aber bitte nicht das Ganze als Urteil bezeichnen.
Urteile als Argumentationshilfe sind natürlich "mehr" als ein Hinweis, aber auch ein solcher Hinweis hilft, dennoch sind auch Urteile nicht für andere Gerichte bindend, wenn auch eine Tendenz besteht, sie zumindest zu beachten. (Ausnahme sind bindende Urteile des BVerfG) Es gibt aber durchaus auch
Aspekte, die von unterschiedlichen Gerichten auch unterschiedlich gesehen werden.
Der Hinweis des Gerichts ist also lediglich eine Argumentationshilfe.
Inzwischen hat das Bundessozialgericht die Rechtsprechung geändert, es gibt diese Genehmigungsfiktion so nicht mehr, sondern nur noch die Erstattung von Privatrezepten in begrenztem Umfang.
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