Es gibt hier zwei Möglichkeiten, die man auseinanderhalten muss: Entweder war die Behandlung sicher feststehend falsch: das ist nur in den seltensten Fällen zutreffend. In dieser Situation sollte dennoch unbedingt voreiliges Handeln unterbleiben. So verständlich es auch ist, dass man gern sofort etwas unternehmen möchte, Reaktionen des/der Behandler erwartet, es nützt mehr, das Ganze ruhig und bedacht anzugehen. Ganz gleich, ob es sich ob es sich um eine Arztpraxis oder eine Klinik handelt, muss der erste Gedanke unabhängig von dem Fehler an die zukünftige Behandlung gehen.
Meist steht noch nicht fest, ob es wirklich zu einem Behandlungsfehler gekommen ist, der Schadensersatzansprüche auslöst. Auch hier
sollte die zukünftige Behandlung zunächst geplant werden.
Dennoch sollte sofort damit begonnen werden, ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen, wobei ohne viel Aufwand einfach alles, was wichtig erscheint, aufgeschrieben werden sollte, und dazu auch Namen von
Ärzten und anderen an dem Geschehen Beteiligten. Später wird es schwieriger, weil Einzelheiten oft wieder vergessen werden oder falsch in der Erinnerung bleiben: also alles aufschreiben, was andere
Ärzte dazu gesagt haben, und auch, ob unbeteiligte Personen dabeigewesen sind, die als Zeugen in Betracht kommen. Adressen ggfs. besorgen und ebenfalls unbedingt vollständig notieren. Nicht
aufschieben, denn vieles geht im Laufe der Zeit verloren und erschwert später die Arbeit. Arztberichte chronologisch ordnen, sofern welche herausgegeben worden sind. Wer Notizen auf den Unterlagen
machen möchte: Vorher bitte eine Kopie fertigen, damit die Notizen später nicht einen falschen Eindruck erwecken.
Zugleich ist zu überlegen, ob es sinnvoll sein kann, die Behandlung fortzusetzen, ohne etwas zu unternehmen. Wenn man bei einem Spezialisten in Behandlung ist, den man ansonsten nicht bekommt, auf
dessen Wissen und Können man aber angewiesen ist, dann ist es besser, gar nichts zu unternehmen. Dem Arzt-Patient-Verhältnis schadet nichts so sehr, wie Misstrauen. Manchmal kann man aber einem Arzt
ungeachtet eines Fehlers dennoch vertrauen.
Wenig sinnvoll, aber häufig anzutreffen ist hier das Bedürfnis auf Patientenseite, der Arzt möge ich entschuldigen. Wenn dies nicht von
allein geschieht, sollte man es nicht fordern, wenn man ansonsten die Behandlung fortsetzen möchte, sondern vorsichtig die Situation ansprechen, ohne Vorwürfe zu erheben, eher fragen, wie die
Behandlung jetzt weitergehen soll. Das gibt dem Arzt Gelegenheit, darauf verständnisvoll einzugehen und im Korrigieren des Fehlers das Nötige zu tun.
Wenn dagegen die bisherige Behandlung ohnehin nicht zufriedenstellend war, kann nichts verlorengehen, wenn ein Arztwechsel in Betracht gezogen wird. Dennoch sollten auch hier die vorgenannten
Gedanken nicht unberücksichtigt bleiben. In jedem Fall ist es dringend anzuraten, denjenigen Arzt, dem ein Vorwurf gemacht werden soll, keinesfalls mit den eigenen Überlegungen zu konfrontieren,
soweit sich ein Fehler nicht ganz offensichtlich und selbstverständlich ergibt und außerdem noch von dem Arzt selbst offen angesprochen wird.
Ein Arztwechsel ist bei ambulanter Behandlung einfacher als bei stationärer Behandlung. In der stationären Behandlung sollte noch viel sorgfältiger und genauer eine Abwägung erfolgen. Es kann hier je
nach Situation durchaus richtig sein, eine Verlegung in eine andere Klinik anzustreben, ebenso aber auch, genau dies zu unterlassen. Das muss im Einzelfall überlegt werden, wobei eine der wichtigsten
Fragen die ist, ob ein anderes Krankenhaus zumindest genau so geeignet ist - dies ganz besonders, wenn eine Spezialisierung der Ärzte und der Klinik auf eine bestimmte Erkrankung notwendig ist. Auch
der Zustand des betroffenen Patienten ist zu berücksichtigen, wobei normalerweise auch eine Verlegung von einer Intensivstation zu einer anderen möglich ist – auch hier können aber im Einzelfall
Gründe dagegen sprechen.
Es besteht auch die Möglichkeit, den betreffenden Behandlungsabschnitt abzuwarten, und dann den Arzt bzw. die Klinik zu wechseln.
In ambulanter Behandlung kann auch einfach zur Klärung der Situation versucht werden, eine Zweitmeinung einzuholen.
Erst, wenn in dieser Weise die weitere ärztliche Behandlung gesichert ist, bei einem Arztwechsel der weiterbehandelnde Arzt alle notwendigen Unterlagen aus dem vorhergehenden Behandlungsverhältnis
hat, wenn je nach getroffener Entscheidung die für fehlerhaft befundene Behandlung bei dem betreffenden Behandler abgeschlossen ist, und wenn feststeht, dass tatsächlich in Bezug auf die fehlerhafte
Behandlung etwas unternommen werden soll, erst jetzt ist der Zeitpunkt richtig, sich damit zu befassen – abgesehen von dem Gedächtnisprotokoll.
Wenn sich herausgestellt hat, dass Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden sollen, dann empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
Es ist dringend anzuraten, nicht einfach den Arzt, dem Behandlungsfehler-vorwürfe gemacht werden, darauf anzusprechen. Erst wenn der medizinische Sachverhalt geklärt ist, sollten konkrete
Behandlungsfehler auch mitgeteilt werden. Frühere Diskussionen irritieren nur und führen schnell zu Missverständnissen.
Spätestens in diesem Stadium sollte die anwaltliche Arbeit beginnen können. Nur so können Fehler, die sich später nachteilig auswirken,
vermieden werden.
Jetzt befindet man sich in einer Situation, in der man ohne Kontaktaufnahme zu dem Arzt oder Krankenhaus, bei dem der Fehler vermutet wird, nicht mehr weiterkommt, weil für das weitere Vorgehen eine
Kopie der Behandlungsunterlagen benötigt wird. Diese Kopie sollte schriftlich angefordert werden, und dies sollte bereits professionell geschehen, damit die benötigten Unterlagen auch eintreffen. Je
nach Situation werden nicht immer alle Unterlagen benötigt. Gerade das aber zu entscheiden, zu überprüfen, ob vorliegt, was benötigt wird - das alles gelingt mit anwaltlicher Unterstützung leichter,
weil Fehler vermieden werden und damit auch überflüssige "Umwege".
Auf diese Weise ist auch gleich die anschließende weitere Beratung möglich, um festzustellen, wie am besten eine Begutachtung veranlasst wird. Auch hier können wertvolle Chancen vertan werden, wenn
die falsche Reihenfolge von evtl. mehreren Möglichkeiten gewählt wird. Es gibt unzählige scheinbare Kleinigkeiten, deren Unkenntnis dann Nachteile bringen kann.
Auch die Begutachtung selbst muss sorgfältig vorbereitet werden. Es bringt wenig, sich ggfs. auf die betreffende Institution wie Gutachterkommission oder Medizinischer Dienst der Krankenkassen zu
verlassen, denn Informationen, die diese nicht bekommen, können sie nicht auswerten.
Abschließend ist anzumerken: Es gibt viele Fehlerquellen – das von Anfang an richtige Vorgehen erspart überflüssige Anstrengung und vermeidet Fehler.
An erster Stelle sollte aber immer die Gesundheit stehen und nicht mögliche Schadensersatzansprüche.